Bauprodukteverordnung
Was regelt die EU-BauPVO?
Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO)
Die
Bauprodukteverordnung der EU legt harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der EU fest. Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO) ist seit Juli 2013 in Kraft und dient der Förderung des Binnenmarkthandels. Hierzu vereinheitlicht sie die geltenden Regularien der Mitgliedsstaaten und schafft so die Bedingungen für den uneingeschränkten Güterverkehr mit Bauprodukten. Dies beinhaltet das Erfassen der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale wie Brandverhalten, Wärmeleitung und Schalldämmung. Sie enthält zudem Vorschriften zur
CE-Kennzeichnung dieser Produkte. So macht sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichbar.