Die allgemeine Bauartgenehmigung oder abG regelt Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen. Um die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten, können derartige Regelungen notwendig sein, wenn sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte ergeben. Mit Regelungen zur Planung, Bemessung, Ausführung, Nutzung und Wartung ergänzt die allgemeine Bauartgenehmigung nationale oder europäische Produktregeln. Eine abG kann beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt werden. Sie wird in der Regel für fünf Jahre gewährt und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Hinweis
Sollten bei Ihrem Projekt Fragen oder Anforderungen hinsichtlich einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abG) aufkommen, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.