Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung


Was regelt eine abZ?


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder abZ regelt bauaufsichtlich relevante Eigenschaften eines Bauprodukts, seine Verwendungsbereiche sowie Aspekte von Verarbeitung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung. Zudem wird in ihr der Inhalt der Übereinstimmungsbestätigung festgeschrieben. Die abZ wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und gilt für den Einsatz von Bauprodukten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wird häufig aber auch in weiteren Staaten anerkannt. Eine abZ wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und kann i. d. R. mehrfach um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Hinweis

Viele Befestigungslösungen von SFS verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Gerne geben wir Ihnen zu den technischen Umfängen näher Auskunft. Kontaktieren Sie uns oder werfen Sie einen Blick in die Downloads.
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