Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis


Was regelt ein abP?


Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis oder abP ist ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder. Ein abP kann für Bauprodukte und Bauarten erteilt werden, wenn Regelwerke zur Beurteilung vorliegen. Welche Art von Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist, wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde in der Bauregelliste bekannt gemacht. Ein abP wird von einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle erteilt.

Hinweis

Sollten bei Ihrem Projekt Fragen zur Erstellung eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses aufkommen, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
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