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Edelstahl oder Kohlenstoffstahl – was ist erlaubt?

Metallleichtbau | 30.11.2022


Montage von Sandwichpaneelen an Beton in Deutschland und Österreich


Korrosion – nein, danke. Diesbezüglich sind sich alle am Bau Beteiligten einig. Unterschiedlich ausgelegt und oft länderspezifisch geregelt wird jedoch, wie dies zu gewährleisten ist. Das gilt auch für die Befestigung von Sandwichpaneelen an Beton: In Deutschland ist der Einsatz von Befestigern aus Edelstahl bindend, in Österreich hingegen werden Kohlenstoff-Befestiger u. U. als ausreichend erachtet. In diesem Blog-Beitrag zeigen wir Einzelheiten und Hintergründe auf.

Deutschland: maßgeblich ist die DIN EN ISO 129-44-2

Die baurechtlichen Vorgaben in Deutschland bezüglich der Befestigung von Sandwichelementen an Beton sind eindeutig. Gemäß § 16a der Musterbauordnung (MBO), in der die ARGEBAU die für Deutschlang gültigen (Mindest-)Standards festlegt, ist für nicht geregelte Bauarten eine Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erforderlich.

Für die Direktbefestiger MXC und MDC von SFS wurde die erforderliche aBG unter dem Zulassungszeichen Z-14.4-890 erteilt. In Kapitel 2.1.5 ist dort u. a. verbindlich geregelt, welche Anforderungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einsatzzweck zu erfüllen sind. Eine wichtige Rolle spielt hierbei u. a. die gemäß DIN EN ISO 129-44-2 definierte Korrosivitätskategorie für Bauteile mit Luftkontakt.

Strenge Kriterien für den Außenbereich

Eine unbedeutende Belastung gemäß Korrosivitätskategorie C1 liegt für beheizte Innenräume ohne erhöhte Kondensation vor. Hier wird die Verwendung eines korrosionsgeschützten Befestigers, z. B. des aus Kohlenstoffstahl gefertigten Befestigers MDC, als ausreichend erachtet. Anders gelagert ist die baurechtliche Situation hingegen bei Anwendungsfällen mit geringer Belastung gemäß Korrosivitätskategorie C2. Neben unbeheizten Innenräumen mit erhöhter Kondensation umfassen diese auch bestimmte Außenanwendungen. Konkret bezieht sich C2 auf (überwiegend ländliche) Umgebungen mit geringer Verunreinigung der Luft. Für derartige Anwendungsfälle ist der Einsatz von korrosionsbeständigen Befestigern – so z. B. der MXC-Befestiger aus Edelstahl – zwingend erforderlich. Wer dennoch korrosionsgeschützte Befestiger einsetzt, riskiert kostenintensive Reklamationen.

Österreich: hoher Stellenwert der Fachregeln

Als Mitglied des Europäischen Komitees für Normung (CEN) hat sich auch Österreich dazu verpflichtet, europaweit geltende Normen zu übernehmen. Das gilt u. a. für die EN ISO 12944-2 mit ihrer Definition der Korrosivitätskategorien. Sie besitzt in Österreich als ÖNORM EN ISO 12944-2 nationale Gültigkeit.

Ergänzend existieren in Österreich zahlreiche landesspezifische Fachregeln, die Planungs- und Ausführungserfordernisse in Form von Technischen Richtlinien beinhalten. Großes Gewicht haben darüber hinaus die Empfehlungen von baulichen Experten wie Ingenieuren und Planern. In Übereinstimmung mit den Regularien der EN ISO 129-44-2 sehen für die Montage von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen aus großformatigen Metallelementen beide gleichermaßen vor: Befestigungsmittel, die einer direkten Bewitterung ausgesetzt sind, müssen zwingend aus nichtrostenden Werkstoffen gefertigt sein. In diesen Fällen ist folglich auch in Österreich der Einsatz der MXC-Schraube bindend.  

Für die verdeckt liegende Montage reicht ein Korrosionsschutz

Abweichend von den Bestimmungen der EN ISO 129-44-2 erachten sie jedoch den Einsatz von Befestigern aus verzinkten Werkstoffen immer dann als ausreichend, wenn die Montage verdeckt liegend erfolgt. Anders als in Deutschland reicht hier laut Fachregel die Verwendung verzinkter Werkstoffe mit einem Überzug von > 8 um. Für die Montage von Sandwichelementen an Beton bedeutet das: Da die Sandwichkonstruktionen durch Lisensen o.ä. verdeckt werden, ist der Einsatz korrosionsgeschützter Befestiger wie der aus Kohlenstoffstahl gefertigte MDC von SFS folglich zulässig. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine Europäisch Technische Bewertung (ETA), die als Nachweis zur technischen Brauchbarkeit im Sinne der Bauproduktenverordnung dient.

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