Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung


Was regelt eine vBG?


Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG)

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung oder vBG ist dann sinnvoll, wenn eine regelungsbedürftige Bauart lediglich für ein einzelnes Bauvorhaben verwendet werden soll. Bauarten bedürfen vor ihrer Verwendung einer der jeweiligen Landesbauordnung entsprechenden vBG, sofern es für sie keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt und sie nicht über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) verfügen. Eine vBG wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde des zuständigen Bundeslandes erteilt. Soll die Bauart in einem weiteren Bauvorhaben verwendet werden, ist ein erneuter Antrag zu stellen.

Hinweis

Sollten bei Ihrem Projekt Fragen oder Anforderungen hinsichtlich einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) aufkommen, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
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